experia.de ist nun barrierefrei!




Seien auch Sie bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Um dem Gesetz Genüge zu leisten und vor Abmahnungen geschützt zu sein, sollten betroffene Unternehmen auf deren Webseiten die Anforderungen bis dahin umgesetzt haben.
Das BFSG findet im B2C- und B2B-Bereich Anwendung, sobald eine Webseite Bereiche wie Kontaktaufnahme, Terminbuchung und andere interaktive Elemente enthält.
Das Team von experia ist auf Nummer sicher gegangen und hat www.experia.de barrierfrei programmiert. Die anschließende Analyse auf Kontraste, Alternativtexte, Struktur und Tastaturbedienbarkeit verlief positiv.
Der Aufwand lohnt sich allein wegen der Vorteile. Denn eine barrierefreie Website eröffnet uns auch eine größere Nutzerbasis und verbessert das Nutzererlebnis insgesamt. Sie wirkt sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung aus und zeigt außerdem, dass unser Unternehmen Verantwortung übernimmt und alle Nutzer in den digitalen Raum einbezieht.
Ausnahmen bestehen für die folgenden Unternehmen:
"Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich vor (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ein Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft, gilt als Kleinstunternehmen."
Aspekte einer barrierefreien Website
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stützt sich auf die europäische Norm EN 301 549, welche auf die WCAG als Referenz für international anerkannten Standard für barrierefreie Webinhalte verweist. Es schreibt damit die Einhaltung der Konformitätsstufen A und AA der WCAG Version 2.1 vor. Zukünftig soll die Version 2.2 berücksichtigt werden.
Folgende Aspekte sollte eine barrierefreie Webseite erfüllen (stark vereinfacht):
- Responsive Design
- Bedienbarkeit nicht nur per Maus/Finger, sondern auch per Tastatur
- Klare Struktur von Seite und Navigation
- Sprungmarke, um die Navigation zu überspringen
- Fokus-Indikator für alle interaktiven Elemente
- Semantisches HTML und/oder ARIA-Attribute
- Unterstützung der Browser-Zoom Funktion auch mobil
- Aussagekräftige Überschriften
- Texte in verständlicher Sprache
- Gut lesbare Schriftarten mit hohen Farbkontrasten
- Möglichkeit zur Größenänderung der Schrift über den Browser
- Aussagekräftige Alt-Texte, die den Medieninhalt beschreiben
- Aussagekräftige Link-Texte, die zum verlinkten Inhalt passen
- Beschriftungen und Kennzeichnungen von Elementen für Screenreader
- Untertitel für Videoinhalte bzw. Beschreibungen zu Audio-Content
- Zeitgesteuerte Inhalte sollten pausierbar sein
- Barrierefreiheitserklärung mit der Beschreibung des aktuellen Status und Kontaktmöglichkeit für Feedback
Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, erfüllen wir diese Anforderungen auf experia.de bereits.
Cosmos 6
Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema befasst und in Cosmos 6 den Grundstein für flächendeckende Verbesserungen unserer Webseiten gelegt.
Unter anderem haben wir unser Consent-Tool vollständig überarbeitet und barrierefrei gestaltet. Ein entsprechendes Update steht für unsere Kunden bereit.
Außerdem haben wir einige Funktionen implementiert, welche die Umsetzung der Anforderungen und Pflege von zukünftlich erforderlichen Inhalten erleichtern, wie zum Beispiel die Pflege von alt-Texten bei Bildern, die im Editor platziert werden.
Die Neuerungen
Da viele der oben stehenden Aspekte nicht nur zur Barrierefreiheit beitragen, sondern auch einfach gutes und modernes Webdesign sind und bereits zum Standard von experia-Webseiten gehören, möchten wir nur tatsächliche Neuerungen besonders hervorheben und vorstellen:
Unsere Webseite ist nun vollständig per Tastatur bedienbar und alle wichtigen Elemente tragen korrekte Beschriftungen und Kennzeichnungen für Screenreader.

Zum Beispiel lassen sich Untermenüs nun nicht nur beim Darüberfahren mit der Maus öffnen, sondern auch durch Tippen auf den Pfeil, wenn weder Maus noch Touchpad vorhanden sind oder wenn die Bedienung zwangsläufig per Touchscreen erfolgen muss.
Außerdem können Untermenüs auch mit der Tastatur bedient werden, wenn der Besucher sich mit der Tabulator-Taste bis zum Pfeil durchhangelt und ihn betätigt.
Des Weiteren sind Elemente mit den richtigen Barrierefreiheits-Attributen ausgestattet. Das bedeutet für die Navigation zum Beispiel, dass Screenreader vorlesen können, dass es sich um ein Untermenü es handelt und wie dieses heißt, dass es auf- und zuklappbar ist und auch ob es jetzt gerade auf- oder zugeklappt ist.

Sofern notwendig, haben Elemente nun erweiterte Attribute erhalten, die es einem Screenreader ermöglichen das Element und seine Funktion zu erkennen und zu beschreiben. Neben Bildern, die nun einen Alt-Text haben, werden auch generische Elemente mit korrekten Rollen, Beschriftungen etc. weiter charakterisiert.
Auch inhaltlich haben wir geprüft ob Bilder, Texte und Überschriften klar strukturiert sind und auch im Quellcode in der logisch richtigen Reihenfolge stehen, sodass auch ohne ein visuelles Layout alles in korrekter Ordnung "lesbar" ist.

Animierte Inhalte, wie zum Beispiel die Bild-Slider auf der Startseite, sind nun ebenfalls vollständig barrierefrei. Sie können mit der Tastatur durchgeschaltet werden und sogar mit einem neuen Button pausiert werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Abrundend informiert eine Info-Seite zur Barriefreiheit auf experia.de die Nutzer über den Stand der Dinge und bietet Hilfen an Kontaktmöglichkeiten an.
WCAG Checkliste
Eine detaillierte WCAG Checkliste finden Sie unter folgendem Link: https://webaim.org/standards/wcag/checklist